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MrSpinnert von MrSpinnert, vor 4 Jahren
Franziska Schreiber: „Warum muslimische Richterinnen Kopftuch ablegen müssen!“

Anfang des Jahres 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Rechtsreferendarinnen darf in bestimmten Situationen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Ich erkläre euch in diesem Video, warum ich auch gegen das Kopftuch bei Gericht bin.
Und: Das Thema „Kopftuch“ ist auch bei Lehrerinnen umstritten. Warum ich finde, dass auch Lehrerinnen im Unterricht besser kein Kopftuch tragen sollten, das seht ihr in diesem Video.

Wenn ihr euch für die juristische Einordnung des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht für Rechtsreferendarinnen interessiert:

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil aus Hessen bestätigt.
Demnach darf das Land Hessen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch bei bestimmten Tätigkeiten, z.B. als Richterin und Staatsanwältin, verbieten. Obwohl es in der konkreten Entscheidung nur um Rechtsreferendarinnen geht, können die umfassenden Ausführungen auch für (fertig ausgebildete) Richterinnen gelten, weil das Gericht explizit auf die besondere Situation bei Gericht eingeht, wo der Staat hoheitlich gegenüber dem Bürger tätig wird.
Da eine Verbotsregelung für religiöse Symbole für Rechtsreferendarinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen Ländersache ist, kann jedes Bundesland das regeln, wie es möchte. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass ein Verbot von religiösen Symbolen nicht zwingend ist, das heißt: Keine Rechtsposition überwiegt die andere so sehr, dass es zwingend ein Verbot oder eine Erlaubnis geben muss. Es ist den Bundesländern somit freigestellt, selbst zu entscheiden, wie sie das gesetzlich regeln.
Die Signalwirkung dieser Entscheidung besteht aber darin, dass die Bundesländer jetzt das Kopftuch mit entsprechenden Gesetzen wie in Hessen definitiv verbieten können. Das Gericht hat also Bundesländern, die ein Verbot von religiösen Symbolen anstreben, den Weg in Richtung Verbot geebnet.

Beschluss des BVerfG vom Januar 2020: Pressemitteilung | ausführliches Urteil

Die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) und Rechtsanwältin, Nurhan Soykan.

Amtstracht-Regelungen sind auch Ländersache: Rheinland-Pfalz | Bayern

Perücken in England: Das Erste | Handelsblatt

Kopftuch für Lehrerinnen:

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern: 1 | 2 | 3

BVerfG-Beschluss zu Kopftuchverbot in NRW vom 27.01.2015:
„hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.“

Siehe Beschluss des BverfG von 2015

Warum muslimische Richterinnen Kopftuch ablegen müssen! | Franziska Schreiber