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MrSpinnert von MrSpinnert, vor 12 Monaten
Bürgermeister lässt Brunnen trockenlegen

Im oberfränkischen Oberkotzau hat Bürgermeister Stefan Breuer zwei Brunnen nach der Winterpause nicht wieder in Betrieb genommen. „Zu gefährlich“, heißt es. Wenn zum Beispiel ein Kind darin ertrinkt, könnte die Gemeinde haftbar sein. Viele Bürger können das nicht verstehen, schließlich sei noch nie etwas passiert. Tatsächlich können Kinder aber selbst in flachem Wasser ertrinken, und die Frage, wer in einem Unglücksfall haftet, stellt sich Gemeinden heute ganz anders: Es wird mehr geklagt, Gerichte nehmen Gemeinden verstärkt in die Pflicht. Und Bürgermeister achten besonders darauf, dass Bauten der Gemeinde abgesichert sind. Ist das gebotene Vorsicht oder ein Abwälzen des allgemeinen Lebensrisikos?

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