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Im Stich gelassen? Keine Schulbegleitung für krankes Kind
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Im Stich gelassen? Keine Schulbegleitung für krankes Kind
Der siebenjährige Neven aus Beratzhausen leidet an regelmäßigen Krampfanfällen mit minutenlangem Atemstillstand. Ein Schulbesuch ist nur möglich, wenn ihn ein Intensivpflegedienst begleitet und im Notfall beatmet. Doch nach einer Gesetzesänderung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht mehr. Seither begleitet Nevens Mutter, selbst ausgebildete Krankenschwester, ihren Sohn täglich zur Förderschule. Zusätzlich versorgt sie zu Hause zwei weitere Kinder und arbeitet an den Wochenenden. Wie lange sie diese Versorgungslücke noch auffangen kann, ist offen.
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