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Krise um Sitzbänke in Isen: Niemand will fürs Sitzen haften
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Krise um Sitzbänke in Isen: Niemand will fürs Sitzen haften
Wer anderen eine Grube gräbt … der weiß, was er tut. Die Haftungsfrage sollte den Grubengräber – Sprichwort sei dank – also nicht überraschen. Zumal er ohnehin selbst hineinfallen wird. Die Lösung: Anderen keine Grube graben. Was aber geschieht mit dem, der anderen eine Bank hinstellt, zum Beispiel im oberbayerischen Isental? Er weiß, dass andere sich auf so eine Bank setzen werden, womit es sich rechtlich um eine „wegeleitende Maßnahme“ handelt. Kommt ein auf der Bank sitzender Mensch, etwa durch einen herabfallenden Ast, zu Schaden, so kann er beim Bankaufsteller Schadenersatz geltend machen. Wer anderen eine Bank aufstellt, der haftet also womöglich. Die Lösung: Anderen keine Bank aufstellen. Und während im Isental nun deshalb Bänke wieder abmontiert werden, fragen sich die Menschen dort, ob wirklich immer für alles jemand haften sollte.
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