Markenschutz absurd: TV-Sender verklagt Vogelhäuschen-Shop
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Markenschutz absurd: TV-Sender verklagt Vogelhäuschen-Shop
Auf den ersten Blick sind der Familienname Örtl und der Name des TV-Senders RTL nicht zum Verwechseln ähnlich – bis auf die letzten drei Buchstaben. Ein Gericht sieht das anders. Das Ehepaar Örtl hat einen Online-Shop für Vogelhäuser und meldete „Oertl“ als Marke an. Dagegen legte RTL Widerspruch ein und klagte. Das Landgericht München gab den Örtls größtenteils Recht. Doch RTL ging beim Oberlandesgericht München in Berufung – und bekam Recht. Die Örtls würden die Bekanntheit von RTL ausnutzen, nun müssen sie die gesamten Verfahrenskosten zahlen, zehntausende Euro. Hat da jemand einen Vogel?
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