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2 Wochen her
Haftungsfalle: Bayerns Wälder bald ohne Sitzbänke?
Haftungsfalle: Bayerns Wälder bald ohne Sitzbänke?
Ist eine Bank im Wald „atypisch“? Man könnte meinen, die Frage ist etwas für Menschen, denen solche juristischen Spitzfindigkeiten Spaß machen und ohne Belang für alle anderen. Aber das Gegenteil ist der Fall: Fällt einer Spaziergängerin im Wald ein Ast auf den Kopf, gilt das als waldtypische Gefahr und der Waldbesitzer haftet in der Regel nicht. Passiert dasselbe auf einer Bank, also an einem walduntypischen Ort, sieht das anders aus, denn dort gilt für den Besitzer eine Verkehrssicherungspflicht. Die Folge: Überall in Bayern werden Sitzbänke abgebaut. Der Fränkische Schweiz Verein will das nun ändern und kämpft dafür, dass Bänke künftig waldtypisch sind.
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