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MrSpinnert vor 25 Jahren
Vera Brühne (2001)

„Vera Brühne“ ist ein True-Crime-Film aus dem Jahr 2001 geschrieben und inszeniert von Hark Bohm. Ursprünglich hatten die beiden auf SAT.1 ausgestrahlten Teile eine Gesamtlänge von knapp 5 Stunden (der 1. Teil 138 min und der 2. Teil 146 min). Diese wurden von Hark Bohm auf drei Stunden gekürzt – der Fokus verschob sich dadurch von den gesellschaftlichen Umstände der Bundesrepublik in der damaligen Zeit stärker auf die Hauptfigur Vera Brühne.

Vera Brühne und Johann Ferbach werden wegen zweifachen Mordes angeklagt. Das historische Justizdrama mit Uwe Ochsenknecht lässt die entscheidende Frage bewusst offen: schuldig oder unschuldig?

Ostern 1960 werden der Arzt Dietrich Schwarz und seine Haushälterin Elisabeth Huhn erschossen in einer Villa am Starnberger See gefunden. Zunächst gehen die Ermittler davon aus, dass Schwarz seine Lebensgefährtin getötet und anschließend sich selbst erschossen hat. Doch als bekannt wird, dass sein Haus in Spanien Vera Brühne vermacht werden soll, erstattet der Sohn des Verstorbenen Anzeige.

Vera Brühne gerät gemeinsam mit ihrem Bekannten Johann Ferbach ins Visier der Ermittler. Obwohl eindeutige Beweise fehlen, werden ihr Lebenswandel, ihre Beziehungen und widersprüchliche Aussagen zunehmend gegen sie verwendet. Aus dem Mordfall entwickelt sich ein spektakulärer Indizienprozess, begleitet von öffentlicher Vorverurteilung und sensationshungriger Berichterstattung.

Brühne und Ferbach werden schließlich wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Jahre später bemüht sich der Rechtsanwalt Wilhelm Haddenhorst um eine Wiederaufnahme des Verfahrens und stößt dabei auf zweifelhafte Ermittlungen, widersprüchliche Zeugenaussagen und offene Fragen. Das Justizdrama zeichnet den kontroversen Fall nach, ohne eine einfache Antwort auf die Schuldfrage zu geben.


Teil 1:

Ostern 1960 fallen in dem Bungalow des Münchner Zahnarztes Dietrich Schwarz mehrere Schüsse. 1962 wird Vera Brühne in einem aufsehenerregenden Prozess des Doppelmordes für schuldig erklärt. Zehn Jahre später versucht der auf Fehlurteile spezialisierte Jurist Wilhelm Haddenhorst, trotz Vera Brühnes Warnung, den Fall wieder aufzurollen. Mit Hilfe der Akten taucht Haddenhorst in die Vergangenheit ein.

1960: Kommissar Sternmüller und seine Leute untersuchen den Tatort und kommen bald zu dem Schluss, dass es sich um den Mord an der Haushälterin Frau Huhn und späteren Selbstmord des als jähzornig geltenden Schwarz handeln muss. Der Leichnam wird ohne Obduktion zur Beerdigung freigegeben. Erste Gerüchte von Waffenhandel und illegalen Geschäften kursieren. Als Schwarz’ Sohn Herbert (Gerhard Wittmann) erfährt, dass die Chauffeurin seines Vaters, Vera Brühne, dessen spanische Immobilien erben soll, macht er eine Brühne belastende Aussage bei der Polizei. Er unterstellt Brühne Habgier und bezichtigt sie des Mordes.

Sternmüller verhört Brühne und erfährt, dass sie Schwarz drei Jahre zuvor kennengelernt hat. Ein Verhältnis mit ihm bestreitet sie, ebenso wie die Bekanntschaft mit einem Dr. Schmitz, der in einem am Tatort gefundenen Brief erwähnt wird. Dennoch versucht Brühne, diesen Brief verschwinden zu lassen. Um sich gegen die Mordanschuldigungen zur Wehr zu setzen, schlägt Brühne eine Exhumierung von Schwarz’ Leichnam vor. Statt der erhofften Entlastung bringt die Obduktion einen Mord ans Licht, und Vera Brühne wird dem Haftrichter vorgeführt. (Sendetext ARD)

Teil 2:

Stephanies Enthüllungen über den geplanten Doppelmord ihrer Mutter füllen die Kolumnen der Klatschzeitungen. Stephanies Vater durchschaut die Geltungssucht seiner Tochter, die auf eine Filmrolle in dem Drama hofft, und lässt sie beim Anwalt eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass ihre Mutter unschuldig ist. Dennoch erzählt Stephanie ihre Sensationsgeschichte noch einmal dem Ermittlungsrichter.

1962 kommt es zum Prozess: Vor einem sensationssüchtigen Publikum werden Brühnes vermeintliche Männergeschichten, Dreiecksbeziehungen und lesbische Liebesbeziehungen ans Licht gezerrt und allerlei dreckige Wäsche gewaschen. Als dass nicht weiterführt, versucht der Richter, Ferbach mit seiner Desertion aus der Wehrmacht moralisch in die Ecke zu drängen. Dann versucht der Staatsanwalt vergebens, Ferbach mit der Aussage eines bekannten Betrügers und Polizeispitzels zu überführen. Als all das zu nichts führt, lässt der Staatsanwalt Stephanie in den Zeugenstand rufen.

Aber Stephanie widerruft die Anschuldigungen gegen ihre Mutter. Daraufhin wird ein Gutachter herangezogen, der Stephanies Anschuldigung als glaubwürdiger einstuft als ihre Aussage vor Gericht. Vera Brühne ist außer sich über die empörende Ungerechtigkeit. Dennoch fordert der Staatsanwalt aufgrund der Aussage ihrer Tochter und des Betrügers eine lebenslange Strafe. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch mangels Beweisen. Vera Brühne und Ferbach werden dennoch wegen Mordes schuldig gesprochen.

1971: Haddenhorst unterbreitet seinem Mentor seine Ergebnisse: Schwarz’ Praxisgehilfin Reifert und sein Sohn haben Dr. Schmitz erfunden. Schwarz ist mittlerweile offiziell als Waffenhändler geoutet, und es ist bekannt, dass Frau Reifert für den BND gearbeitet hat. Doch als Zeugin ist Reifert nicht mehr vernehmbar. Sie ist mittlerweile verstorben; den Totenschein hat ausgerechnet Herbert Schwarz ausgestellt. Haddenhorst findet heraus, dass die beiden Verteidiger damals mit großen Summen via Hamburg durch einen im Waffenhandel verstrickten Tabakkonzern bestochen wurden, um nicht nach einem Dritten als Täter zu suchen.

Als er Vera Brühne mit seinen Erkenntnissen konfrontiert, schweigt sie. Sie streitet sogar ab, jemals etwas über die Vernichtung der Hamburger Telefonnummern in ihrem Telefonbuch gesagt zu haben. Haddenhorst erkennt Brühnes Angst, und dass er selber bereits Teil des Komplotts ist, das verhindern soll, dass der wahre Mörder gefunden wird. Haddenhorst ist wild entschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, als er vom Selbstmord eines ehemaligen Zeugen im Fall Brühne liest.

Mittlerweile weiß er, was das bedeutet: Ein Geheimdienstler war kurz davor auszupacken. Er erfährt, dass auch Schwarz im Krieg für den Geheimdienst tätig war und bei der Wiederbewaffnung der Bundeswehr vermitteln sollte. Haddenhorst traut seinen Ohren nicht, als der Bundesminister ihm eine Anekdote erzählt: Nach einem unangekündigten Besuch beim bayerischen Geheimdienst, drohte ihm der ehemalige Verteidigungsminister offen mit Mord, wenn er den Fall Brühne und Schwarz nicht ruhen ließe. Mit Hilfe eines Spezialisten gelingt es Haddenhorst zu beweisen, dass Vera Brühne zur Tatzeit nicht am Tatort war.

Dennoch vermag er nicht, denn Fall erneut aufzurollen. Gerade als er sich den mächtigsten Frankfurter Strafverteidiger zum Verbündeten sucht, erfährt Haddenhorst, dass der ehemalige Verteidigungsminister und jetzige bayerische Ministerpräsident Vera Brühne nach 18 Jahren Haft begnadigt hat. Haddenhorst will dennoch weiterkämpfen und das Fehlurteil revidieren. Aber Vera Brühne hat jegliches Interesse an einer Wiederaufnahme verloren. Sie ist frei. (Sendetext NDR)

Darsteller:

  • Corinna Harfouch – Vera Brühne
  • Uwe Ochsenknecht – Johann Ferbach
  • Ulrich Noethen – Oberstaatsanwalt Böck
  • Hans-Werner Meyer – Anwalt Dr. Haddenhorst
  • Mavie Hörbiger – Stephanie Virno
  • Anton Pointecker – Dr. Dietrich Schwarz
  • Udo Wachtveitl – Kommissar Sternmüller
  • Fritz Wepper – Verteidiger Dr. Wallner
  • Michael Degen – Ernst Virno
  • Katja Flint – Isabel Mende
  • Angelika Hartung – Armgard Reiffarth
  • Valerie Niehaus – Helga Haddenhorst