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MrSpinnert vor 3 Monaten
Wenn der Arbeitnehmerschutz den Hoteljob verhindert

Wendy O. hat in Kenia Hotelfach studiert, kam als Au-pair nach Deutschland, arbeitete in der Pflege und will nun wieder ins Hotelfach. Die Chefin eines Hotels bei München ist von ihr überzeugt, will sie zur Fachkraft aufbauen und bietet ihr einen Arbeitsvertrag an. Weil sie nicht EU-Bürgerin ist, müssen Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit ihren Vertrag prüfen, damit sie nicht gegenüber inländischen Beschäftigten benachteiligt wird. Ergebnis: Der Lohn ist zu niedrig. Dabei verdienen andere im Betrieb auch nicht mehr. Wendy darf den Job nicht antreten. So verhindert eine Regelung zum Mitarbeiterschutz die Anstellung einer dringend benötigten Fachkraft.

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