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MrSpinnert 4 Stunden her
Rentenreform einfach erklärt

In nächster Zeit steht eine der größten Rentenreformen der vergangenen Jahrzehnte an. Betroffen sind alle: von Schülerinnen und Schülern über Studierende und junge Arbeitnehmer bis hin zu derzeitigen Rentnern. ‪@MrWissen2go Mirko Drotschmann erklärt, was sich alles ändern soll.

Länger arbeiten

Die Regelaltersgrenze – also das Alter, mit dem man in Rente gehen kann – soll ab 2031 an die Lebenserwartung angepasst werden. Als Faustregel gilt: Bei einem Jahr mehr Lebenserwartung muss acht Monate länger gearbeitet werden. 2051 könnte man mit 68 Jahren in Rente gehen, in den 2090er-Jahren erst mit 70. Auch Ausnahmen für eine frühere Rente sollen wegfallen.

Kapitalrente

Ein Teil der Rentenbeiträge soll in Zukunft auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. In einen „öffentlichen, international wettbewerbsfähigen Fonds“ oder auf Wunsch in einen anderen zertifizierten Anlagefonds. Erstmal soll ein halbes Prozent des Gehalts so angelegt werden, perspektivisch zwei Prozent. Die Kosten werden zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aufgeteilt.

Mehr Beitragszahler

Wer sich selbstständig macht, soll in Zukunft verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Bereits heute tätige Selbstständige sollen sich davon aber befreien lassen können. Auch Abgeordnete des Bundestags und der Landtage sowie Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Rentenkommission hält einen solchen Schritt auch für Beamten als sinnvoll, hält ihn aber für „in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen“. Es soll aber zurückhaltender verbeamtet werden.

Sind diese Maßnahmen schon beschlossene Sache?

Nein, es handelt sich um Vorschläge, die die von der Bundesregierung beauftragte Rentenkommission gemacht hat. Es sind allerdings Vorschläge mit viel Gewicht: Die Bundesregierung hat früh entschieden, die insgesamt 33 Empfehlungen auch tatsächlich umzusetzen. Und zwar als Gesamtpaket, es soll kein „Rosinenpicken“ geben. Der Plan ist, dass bis Ende 2026 entsprechende Gesetze erarbeitet werden und die Vorschläge dann umgesetzt werden. Dazu muss allerdings der Bundestag und – wenn die Bundesländer betroffen sind – auch der Bundesrat zustimmen.

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