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MrSpinnert vor 2 Jahren
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Warum die AfD rechtsextremistischer Verdachtsfall bleibt

Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit darf die Partei weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden und auch im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Die Partei-Anwälte hatten diesen Schritt bereits vorab angekündigt.

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ging es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Zudem ging es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.

Warum hat das Gericht so entschieden und was bedeutet das Urteil für die AfD? Darüber sprechen wir mit ZDF-Reporterin Ann-Kathrin Jeske vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster und mit ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Dorthe Ferber.
00:00 Intro
00:44 ZDF-Rechtsexpertin über AfD-Urteil
02:31 Gerichtssprecherin: Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
05:12 Wie der Verfassungsschutz die AfD einstuft
08:04 Peter Boehringer, Stellv. AfD-Bundessprecher
17:11 ZDF-Hauptstadtkorrespondentin: „AfD wird Strategie nicht ändern“

Warum die AfD rechtsextremistischer Verdachtsfall bleibt – Analyse bei ZDFheute live