EU-Gesetz für künstliche Intelligenz
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EU-Gesetz für künstliche Intelligenz
Viele Autor:innen, Künstler:innen, Video- oder Musikproduzent:innen beklagen, dass Systeme künstlicher Intelligenz zuerst mit ihren Werken „gefüttert“ wurden und diese künstliche Intelligenz (KI) ihnen dann Konkurrenz macht, etwa mit schnell generierten Artikeln, Illustrationen, Musik oder Videos.
Neue europäische KI-Vorschriften sollen dieses Problem ab heute angehen: Laut der Erweiterung des EU-Regelwerks müssen Anbieter großer leistungsfähiger KI-Modelle künftig offenlegen, welche Websites sie nutzen, um auf urheberrechtlich geschützte Werke zuzugreifen.
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