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IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden – Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
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IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden – Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.
Die Regierung begründet die geplante Änderung mit dem Vorgehen gegen Sexualstraftäter:innen und andere Cyberkriminelle. Bislang kämen Täter bei sogenannter Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz viel zu oft davon, so Hubig.
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